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!!! WICHTIGE INFORMATION !!!

Photovoltaikanlage (Bild B.Weikopf)

Betreibern von Solarstromanlagen drohen hohe Verluste

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Solarstromanlagen, die neu ans Netz gehen, bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Sonst besteht für die Energieversorger keine Pflicht, den eingespeisten Strom zu vergüten. Doch vielen Betreibern dieser Anlagen ist dies offenbar nicht bekannt. Dies könnte dann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

Nach externen Berichten fehlen bei der Erfassung der Bundesnetzagentur zahlreiche Anlagen, die in diesem Jahr installiert worden sind. Es kann zum einen daran liegen, dass Anlagen zwar gemeldet, aber von der Bundesnetzagentur nicht ins Verzeichnis aufgenommen wurden. Zum anderen haben Betreiber ihre Anlagen wohl aus Unwissenheit nicht gemeldet.

Es droht ein herber finanzieller Verlust. Nach §16 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Netzbetreiber nur dann verpflichtet, den Strom nur zu vergüten, wenn die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Sollte der Netzbetreiber den Strom bislang abgenommen und vergütet haben, ohne dass die Anlage bei der Netzagentur angemeldet wurde, könne er das Geld eventuell vom Anlagenbetreiber sogar zurückfordern.

Es empfiehlt sich, baldmöglichst die Anlagen an die Bundesnetzagentur zu melden, sollte dies noch nicht erfolgt sein. Informationen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de

Erstinformation__PV_2010.pdf

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Infos_Solarwaerme_10_Fragen_2005.pdf

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Solarinstallateure_der_Region_Stand_2009.pdf

62 K

Presseartikel_Solarthermie_Montage_Fehler_2009.pdf

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Quelle: http://www.bund-dueren.de/themen_projekte/klima_und_energie/photovoltaik_solarwaerme/