Wir beziehen Stellung für die Umwelt
§ 60 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
legt fest, dass Eingriffe in Natur und Landschaft..., die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild... beeinträchtigen, einer Abwägung unterliegen und entweder zu vermeiden... oder auszugleichen sind.
Die anerkannten Umweltverbände (BUND, NABU, LNU) haben das Recht und die Aufgabe, als AnwältInnen von Natur und Umwelt die Einhaltung der geltenden Gesetze zum Schutze der Natur... einzufordern.
Dies geschieht in ehrenamtlicher Arbeit und ist in unser aller Interesse, da z.B. die Planer einer Straße logischerweise nicht in erster Linie den Naturschutz im Auge haben.
Unsere Stellungnahmen zu solchen Planungen haben den ausdrücklichen Zweck, die Sicht des Naturschutzes darzustellen und Änderungen, Verbesserungen oder den Verzicht einzufordern.
Das kollidiert häufig mit den Planungen der Kreise und Kommunen oder privater Vorhabenträger.
Wir sind die Lobbyisten der Natur, wir haben die Aufgabe, die Interessen der Natur einzufordern, d.h. unbequem zu sein.
In der Regel werden unsere Einwände eher zu ungunsten des Naturschutzes beschieden, manchmal gelingt uns eine Verzögerung des Vorhabens, hier und da konnten wir einen Kompromiss erzielen, der die Belange der Natur weniger hart tangiert.
Wünschen Sie uns viel Erfolg – unterstützen Sie uns!
Die Zuständigen der BUND Kreisgruppe Düren gemäß §60 BNatSchG finden Sie hier...







