Guter Zustand der Gewässer
... wo immer dieses möglich ist
Der Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Trinkwasserressource ist ein wichtiges Thema der europäischen sowie der nordrhein-westfälischen Umweltpolitik. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, dem natürlichen Zustand hinsichtlich des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflchengewässer und hinsichtlich des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers möglichst nahe zu kommen. Dafür sind bestimmte Fristen festgelegt.
Der Zustand der Gewässer wird durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst. Die Gewässer werden seit Jahrhunderten intensiv genutzt. Die großen Flüsse und Kanäle sind Verkehrsadern für NRW und Europa. Flüsse und Bäche nehmen gereinigtes Abwasser auf, sie sind aber auch Erholungsraum. Das Grundwasser sowie die Talsperren im Land sind Trinkwasserreservoire. Wegen der vielfältigen Nutzung kann nicht an allen Stellen der gute ökologische Zustand erreicht werden. Unter Berücksichtigung der Nutzungen sollen die Gewässer in Richtung eines guten Zustandes entwickelt werden.
....durch Kooperation
Dazu werden über Verwaltungsgrenzen hinweg zwischen allen Partnern in Flussgebietseinheiten Bewirtschaftunngspläne abgestimmt. Der Gewässerzustand wird mit europaweit vergleichbaren Methoden untersucht und beurteilt. Für ganze Flussgebietseinheiten, d.h. in NRW für die Flussgebiete von Rhein, Weser, Ems und Maas, wird geprüft, welche Maßnahmen alle Staaten und Länder in den Flussgebietseinheiten ergreifen müssen, um die Flussgebiete insgesamt ökologisch zu entwickeln und die Wasserqualität der grenzüberschreitenden Gewässer und der Nordsee sicherzustellen. Für die internationalen Flussgebiete wie Rhein, Ems und Maas muss es dazu zunächst eine Abstimmung zwischen den beteiligten deutschen Bundesländern und der Bundesregierung geben. Die Ziele für die FLussgebiete können aber nur erreicht werden, wenn auch die kleinen Gewässer und das Grundwasser eine gute Wasserqualität haben und ökologische Potenziale bieten. Der wichtigste Prozess bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist daher die Verständigung auf regionaler Ebene über Ziele und Maßnahmen Vor-Ort. Gewässernutzer, Maßnahmenträger, Interessengruppen müssen ihre Vorstellungen für die Gewässerbewirtschaftung darlegen und es muss im von der WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz vorgegebenen Rahmen letztendlich konkretes Handeln für jeweils die nächsten sechs Jahre festgelegt werden. Die Umsetzung der WRRL kann nur mit Kooperation gelingen:
- in Europa,
- zwischen Bund und Ländern,
- in den Flussgebieten von Rhein, Weser, Ems und Maas,
- zwischen Akteuren und Regionen in Nordrhein-Westfalen, wie in Düren
...durch Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit
Gewässerschutz und ökologische Gewässerentwicklung gehen alle etwas an. Die Bewirtschaftungspläne werden bei vielen Planungen und Aktivitäten Berücksichtigung finden. Insofern ist es richtig und wichtig, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, sich an der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne zu beteiligen. Entwürfe der Bewirtschaftungspläne wurden 2008 veröffentlicht. Sie enthalten transparente Informationen über den Zustand der Bäche, Flüsse und des Grundwassers in Nordrhein-Westfalen und insgesamt in den Flussgebietseinheiten von Rhein, Weser, Ems und Maas. Sie geben Aufschluss darüber, welche Bewirtschaftungsziele konkret zunächst bis zum Jahr 2015 und darüberhinaus bis zum Jahr 2027 für erreichbar gehalten werden und welche Maßnahmenprogramme zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele vorgesehen sind. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne werden auch beschreiben, wo der gute Zustand nicht erreichbar ist und warum dieses so ist.