Vorschläge der Naturschutzverbände für eine Gestaltung des Restsees Inden und dessen Umfeld

Aus aktuellem Anlass hier der Brief der Umweltschutzverbände BUND, NABU und LNU mit den Vorschlägen zur Gestaltung des Restsees Inden und dessen Umfeld vom 30.11.2023 an den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Herrn Oliver Krischer:

Brief (Link)

 

 

Einrichtung von Naturschutz-Vorrangflächen zwischen verlegter Inde und zukünftigem Indesee

Einrichtung von Naturschutz-Vorrangflächen zwischen verlegter Inde und zukünftigem Indesee

Die UN-Biodiversitätskonferenz hat in Montreal im Dezember 2022 das 30-bis-30-Ziel beschlossen, d.h. dass bis 2030 mindestens 30 % der Landfläche und mindestens 30 % der Meeresfläche zu Schutzgebieten werden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordern dementsprechend auch für das Rheinische Revier, dass mindestens 30% der Fläche unter Naturschutz gestellt werden.

Die Verbände sehen die Notwendigkeit, dass bei der Gestaltung des Restsees Inden und dessen Umfeldes nicht nur den wirtschaftlichen und touristischen Interessen der anliegenden Kommunen entsprochen wird, sondern auch ein wertvoller Naturraum für viele Tier- und Pflanzenarten mit entsprechender Biodiversität nach der Auskohlung entsteht. Dazu ist es von immanenter Bedeutung, Rückzugs- und Ruhebereiche zu schaffen, die ausschließlich der Natur zur Verfügung stehen und bis auf extensive Landwirtschaft von anderen Nutzungen, insbesondere Freizeit-Nutzungen, ausgeschlossen werden.

Die bisherigen Planungen der anliegenden Kommunen sehen für den Seekörper und dessen Uferbereiche besonders im nordöstlichen (Schophoven), im östlichen (Merken) sowie im südlichen Bereich (Inden, Lamersdorf) eine wirtschaftliche, freizeitorientierte sowie touristische Nutzung vor. Würde an den gesamten Uferlinien in diesen Bereichen der Ausbau von Badestränden, Hafenbereichen, Wegen und Straßen sowie seenaher Bebauung forciert, kommen diese und die gesamte Wasserfläche als Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten nicht in Frage. Daher sehen die Naturschutzverbände die Notwendigkeit, den nördlichen und nordwestlichen Bereich des Sees und die angrenzenden Landflächen als Naturschutz-Vorrangfläche zu entwickeln und über die Landschaftsplanung als Naturschutzgebiet auszuweisen und so der Natur eine neue Chance zu geben. Dafür schlagen wir folgende Maßnahmen zur Gestaltung der Tagebau-Folgelandschaft vor. Mit dieser Gestaltung muss bereits sofort im Rahmen der Verfülltätigkeit begonnen werden.

Weitere Infos: