Angesichts der heutigen Unterzeichnung der Vereinbarung "Allianz für Streuobstwiesen" zwischen Landesumweltminister, Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden erklärt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband NRW (BUND NRW), warum er auf eine Mitzeichnung verzichtet hat: "In der Vereinbarung steht nichts, was wir als BUND nicht schon seit Jahrzehnten umsetzen. Einen belastbaren Mehrwert für den Schutz von Streuobstbeständen hätte das neue Landesnaturschutzgesetz erzielen müssen. Darauf wurde leider zu Gunsten dieser Vereinbarung weitgehend verzichtet", sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND.
Gemäß dem vor kurzem verabschiedeten Landesnaturschutzgesetz müssten die Streuobstbestände in NRW erst um 5 % zurückgehen, um gesetzlich geschützter Biotoptyp zu werden. Und auch dies würde nur für Bestände gelten, die mindestens 50 Meter von der nächsten Wohnstelle entfernt sind.
"Die Zerstörung von weiteren ca. 850 ha Streuobstbeständen zur Bedingung für ihren gesetzlichen Schutz zu erheben, ist schon kurios. Grotesk ist aber, dass fortan jeder, der neue Bestände anlegt, den gesetzlichen Schutz weiter verschleppt", monierte Sticht.
Denn jede neue Streuobstwiese steuert einem Gesamtrückgang um 5 % entgegen, sodass gerade die wertvollen alten Bestände ohne gesetzlichen Schutz bleiben und weiterhin leichter gerodet werden können. Vor diesem Hintergrund sei aus BUND-Sicht eine Unterzeichnung der Vereinbarung nicht zu verantworten.
"Was wir neben dem gesetzlichen Schutz brauchen, ist eine Vereinfachung und Verbesserung der Förderung für die Bewirtschaftung von Streuobstbeständen, keine Vereinbarung über Maßnahmen, die es längst gibt", sagte Sticht.
Streuobstbestände sind in NRW ein Biotoptyp der Roten Liste, der nach dem Zweiten Weltkrieg um etwa drei Viertel abgenommen hatte. Unter anderem wegen des Steinkauzes, für dessen Bestand Nordrhein-Westfalen eine bundesweite Verantwortung trägt und der hauptsächlich in alten Streuobstbeständen vorkommt, ist aus BUND-Sicht ein gesetzlicher Biotopschutz notwendig.